07. September 2025
Kornstraße 10
49453 Wetschen
Erlebe einen unvergesslichen Tag voller mitreißender Schlagermusik bei Schlager aMoor! Freu dich auf bekannte Stars der Szene, eine einzigartige Open-Air-Atmosphäre und beste Partystimmung direkt im Herzens Niedersachsens.
Einlass: 14:00 Uhr
Das Tagesticket berechtigt den Zugang zum Schlager aMoor für den Sonntag. Bitte beachten: Das Tagesticket hat unterschiedliche Preise. Es gibt einen Preis für den Vorverkauf UND einen Preis für die Tageskasse!
Das Campingticket gilt von Freitag 05.09.2025 (12:00 Uhr) bis Montag 08.09.2025 (12:00 Uhr).
Bis einschließlich 14 Jahren ist der Eintritt FREI. Ab dem 15 Lebensjahr muss JEDER voll bezahlen. Eine Begleitung für eine beeinträchtigte Person (mit Ausweis) hat ebenfalls freien Eintritt.
Der Campingbereich wird von einem externen Dienstleister organisiert. Über das Formular (öffnet sich wenn man den gelben „Reservieren“-Button klickt) kann man sich ein Campingticket bzw. Campingtickets bei mehreren Personen reservieren. Diese bezahlt man auch vor Ort bei Abholung der Tickets.
Für die Camper ist das Gelände am Freitag (05.09) ab 12 Uhr geöffnet. Sollten Camper zu einem späteren Zeitpunkt anreisen, können diese am Samstag (06.09) und Sonntag (07.09) jeweils ab 10 Uhr auf das Gelände.
Einlass auf das Festivalgelände für das Schlager aMoor ist Sonntags (07.09) ab 14:00 Uhr.
Jeder Besucher bekommt bei Anreise bzw. erstmaligen Eintritt ein Festivalband um. Hat man das Festivalband um, kann man sich frei auf dem Gelände bewegen. Es wird für das Schlager aMoor ein anderes Festivalband geben als für das Rock and More welches vorher stattfindet!
Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch unser Sicherheitspersonal durchgeführt. Bitte nimm unbedingt nur das Nötigste mit und öffne die Taschen für eine zügige Durchsuchung. Folgende Gegenstände sind auf dem Festivalgelände verboten und werden vom Sicherheitsdienst eingesammelt und entsorgt:
Den Campingbereich kann man ab dem Freitag (05.09.) ab 12 Uhr betreten. Samstags (06.09) und Sonntags (07.09) kann man jeweils ab 10 Uhr auf das Campinggelände, sollte man später anreisen. Jeder der sich ein Campingticket reserviert hat, bekommt ein zusätzliches Band um das Handgelenk neben dem Festivalband.
Infield wird es natürlich eine ausreichende Anzahl an Toiletten geben. Auch beim Camping wird es einen eigenen Toilettenbereich geben. Dies werden keine Dixis sein sondern vernünftige Toiletten!
Eine Möglichkeit zum Duschen werden wir ebenfalls im Campingbereich anbieten!
Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch unser Sicherheitspersonal durchgeführt. Bitte nimm unbedingt nur das Nötigste mit und öffne die Taschen für eine zügige Durchsuchung. Folgende Gegenstände sind auf dem Campinggelände verboten und werden vom Sicherheitsdienst eingesammelt und entsorgt:
Stromanschlüsse wird es im Campingbereich NICHT geben!
ACHTUNG: Stromerzeuger aller Art (z.B. Aggregate) sowie Autobatterien sind im Campingbereich nicht erlaubt! Auch darauf wird unser Sicherheitspersonal beim Check-In achten.
Überall auf dem Gelände werden ausreichend Mülleimer zur Verfügung stehen. Wir bitten euch diese auch dementsprechend zu nutzen. Bitte produziert im Campingbereich so wenig Müll wie möglich. Volle Müllsäcke können bei der Müllsammelstelle abgegeben werden.
Ein Zelt bietet kaum Schutz gegen Diebstahl. Also gilt: Nur mitbringen, was ihr unbedingt braucht – weniger ist mehr! Tragt eure Wertsachen stets bei euch (auch hier gilt: Vorsicht!)
Für das Grillen, Kochen & Feuer sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Nutzung von Einweg-/Dreibein-Grills und Gas-Campingkochern ist vor dem Zelt erlaubt, muss aber zu jeder Zeit beaufsichtigt werden.
Gas-Campingkocher dürfen nur mit Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen, wie z.B. die blauen Kartuschen der Marke Campinggaz) bis maximal 450 Gramm Füllgewicht genutzt werden. Campingkocher mit flüssigem Brennstoff sind nicht zugelassen.
WICHTIG: Die Verwendung von Grills und Gaskochern im Zelt ist wegen Erstickungsgefahr strengstens verboten. ACHTUNG LEBENSGEFAHR!
Das Benutzen von Spiritus, Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten ist strengstens untersagt. Es dürfen nur handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung benutzt werden.
Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Sollte z. B. ein Unwetter aufziehen, werden wir frühzeitig darüber informieren und ggf. das Grillen verbieten müssen. Im Brandfall sind sofort die Sicherheitskräfte zu informieren. Entsorgung von Grillkohle: Die Grillkohle darf zum Ausglühen weder auf den Rasen geschüttet noch in Abfallbehältern entsorgt werden. Die Verwendung von offenem Feuer sowie das Anzünden eines Lagerfeuers bzw. offenen Feuers sind strengstens verboten.
Das Mitbringen von Pyrotechnik ist untersagt.