Für das Grillen, Kochen & Feuer sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Nutzung von Einweg-/Dreibein-Grills und Gas-Campingkochern ist vor dem Zelt erlaubt, muss aber zu jeder Zeit beaufsichtigt werden.
Gas-Campingkocher dürfen nur mit Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen, wie z.B. die blauen Kartuschen der Marke Campinggaz) bis maximal 450 Gramm Füllgewicht genutzt werden. Campingkocher mit flüssigem Brennstoff sind nicht zugelassen.
WICHTIG: Die Verwendung von Grills und Gaskochern im Zelt ist wegen Erstickungsgefahr strengstens verboten. ACHTUNG LEBENSGEFAHR!
Das Benutzen von Spiritus, Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten ist strengstens untersagt. Es dürfen nur handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung benutzt werden.
Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Sollte z. B. ein Unwetter aufziehen, werden wir frühzeitig darüber informieren und ggf. das Grillen verbieten müssen. Im Brandfall sind sofort die Sicherheitskräfte zu informieren. Entsorgung von Grillkohle: Die Grillkohle darf zum Ausglühen weder auf den Rasen geschüttet noch in Abfallbehältern entsorgt werden. Die Verwendung von offenem Feuer sowie das Anzünden eines Lagerfeuers bzw. offenen Feuers sind strengstens verboten.
Das Mitbringen von Pyrotechnik ist untersagt.